Support for your project
Investors are supported in Eberswalde by a number of funding programmes. However, as the funding requirements have to be explained individually, a meeting with a member of the Office for Economic Development and Tourism is recommended. As a broker between business, science and local government, we offer expert support in the search for suitable funding programmes and the application process. If you have any questions, please contact Dr. Georg Werdermann (wirtschaft@). eberswalde.de
Initial information about funding can be found by clicking on the links below:
Wer wird gefördert?
Die ILB finanziert mit dem Brandenburg-Kredit Mezzanine:
Was wird gefördert?
Wir finanzieren im Land Brandenburg geplante Vorhaben, die zur Entwicklung oder Erweiterung der Geschäftstätigkeit des antragstellenden Unternehmens beitragen.
Wir fördern Investitionen in Anlagevermögen, die einer langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen, insbesondere:
Wir fördern Investitionen in Ihre Betriebsmittel, wie zum Beispiel:
Dieser Betriebsmittelbedarf muss in Verbindung mit einer Erweiterung wie zum Beispiel einer Investition stehen oder es muss ein zusätzlicher Unternehmenszweck angestrebt werden. Die Finanzierung dieser Betriebsmittel kann auch der Erschließung eines neuen Geschäftsfeldes beziehungsweise der Markterschließung dienen.
Wer oder was wird nicht gefördert?
Mit dem Brandenburg-Kredit Mezzanine können nicht unterstützt werden:
Die ILB kann keine Investitionsvorhaben mit Fördermitteln begleiten, mit denen vor der Antragstellung begonnen worden ist oder die bereits abgeschlossen sind, sowie Sanierungsfinanzierungen (bei Betriebsmittelfinanzierungen können die Verträge bereits vor Antragsstellung abgeschlossen sein).
Wie wird gefördert?
Finanzierungsinstrument | Nachrangdarlehen |
Finanzierungsanteil | bis zu 100 % |
Darlehensmindest-/-höchstbetrag | 200.000 EUR / 2 Mio. EUR* |
Auszahlungskurs | 100 % |
Laufzeit | bis zu 10 Jahre |
tilgungsfrei | bis zu 5 Jahre |
Zinsbindung | für die Dauer der Darlehenslaufzeit |
Zinssatz | in Abhängigkeit vom Geld- und Kapitalmarkt und im Einklang mit der EU-Referenzsatzmitteilung |
Zinszahlung | vierteljährlich nachträglich |
Tilgung | vierteljährlich nachträglich in gleichen Raten |
Außerplanmäßige Rückzahlung | nach Ablauf von 5 Jahren nach Vollauszahlung ganz oder teilweise unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von 10 Bankarbeitstagen |
* Die Höhe des Nachrangdarlehens soll grundsätzlich das vorhandene wirtschaftliche Eigenkapital nicht übersteigen.
### Achtung: Das Förderprogramm ist zum 31. Dezember 2021 ausgelaufen. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) überarbeitet die geltenden Förderbedingungen, im Rahmen der neuen Richtlinie. ###
### Achtung: Das Förderprogramm ist zum 31. Dezember 2021 ausgelaufen. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) überarbeitet die geltenden Förderbedingungen, im Rahmen einer neuen Richtlinie. ###
Fördernehmer | Einzelunternehmer, freiberuflich Tätige und private Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft |
Förderart | Darlehen |
Förderziel | Unterstütztung von Energieeffizienzmaßnahmen, Energieverbrauch senken und Kosten einsparen |
Fördergegenstand |
|
Höhe der Zuwendung | Max. 25 Mio. EURO pro Vorhaben |
Umfang der Zuwendung | Bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten |
Mehr Informationen zum Programm Brandenburg-Kredit Energieeffizienz finden Sie hier.
### Achtung: Ende 2021 ist der Brandenburg-Kredit Gründung in der bisher bekannten Form ausgelaufen. Ab 2022 wird es ein neues Merkblatt für den Brandenburg-Kredit Gründung geben. Das Antragsformular und Merkblatt sind derzeit noch in Abstimmung. ###
Fördernehmer | Existenzgründer, freiberuflich Tätige und junge, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Brandenburg bis max. 5 Jahre nach Geschäftaufnahme |
Förderart | Darlehen |
Förderziel | Mittel- und langfristige Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln |
Fördergegenstand |
|
Höhe der Zuwendung | Max. 25 Mio. Euro pro Vorhaben |
Umfang der der Förderung | Bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten bzw. Betriebsmittel |
Mehr Informatione zum Förderprogramm Brandenburg-Kredit Gründung finden Sie hier.
Wer wird gefördert?
Die ILB finanziert mit dem Brandenburg-Kredit Mezzanine:
Was wird gefördert?
Wir finanzieren im Land Brandenburg geplante Vorhaben, die zur Entwicklung oder Erweiterung der Geschäftstätigkeit des antragstellenden Unternehmens beitragen.
Wir fördern Investitionen in Anlagevermögen, die einer langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen, insbesondere:
Wir fördern Investitionen in Ihre Betriebsmittel, wie zum Beispiel:
Dieser Betriebsmittelbedarf muss in Verbindung mit einer Erweiterung wie zum Beispiel einer Investition stehen oder es muss ein zusätzlicher Unternehmenszweck angestrebt werden. Die Finanzierung dieser Betriebsmittel kann auch der Erschließung eines neuen Geschäftsfeldes beziehungsweise der Markterschließung dienen.
Wer oder was wird nicht gefördert?
Mit dem Brandenburg-Kredit Mezzanine können nicht unterstützt werden:
Die ILB kann keine Investitionsvorhaben mit Fördermitteln begleiten, mit denen vor der Antragstellung begonnen worden ist oder die bereits abgeschlossen sind, sowie Sanierungsfinanzierungen (bei Betriebsmittelfinanzierungen können die Verträge bereits vor Antragsstellung abgeschlossen sein).
Wie wird gefördert?
Finanzierungsinstrument | Nachrangdarlehen |
Finanzierungsanteil | bis zu 100 % |
Darlehensmindest-/-höchstbetrag | 200.000 EUR / 2 Mio. EUR* |
Auszahlungskurs | 100 % |
Laufzeit | bis zu 10 Jahre |
tilgungsfrei | bis zu 5 Jahre |
Zinsbindung | für die Dauer der Darlehenslaufzeit |
Zinssatz | in Abhängigkeit vom Geld- und Kapitalmarkt und im Einklang mit der EU-Referenzsatzmitteilung |
Zinszahlung | vierteljährlich nachträglich |
Tilgung | vierteljährlich nachträglich in gleichen Raten |
Außerplanmäßige Rückzahlung | nach Ablauf von 5 Jahren nach Vollauszahlung ganz oder teilweise unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von 10 Bankarbeitstagen |
* Die Höhe des Nachrangdarlehens soll grundsätzlich das vorhandene wirtschaftliche Eigenkapital nicht übersteigen.
Wer wird gefördert?
Die ILB finanziert mit dem Brandenburg-Kredit Mezzanine:
Was wird gefördert?
Wir finanzieren im Land Brandenburg geplante Vorhaben, die zur Entwicklung oder Erweiterung der Geschäftstätigkeit des antragstellenden Unternehmens beitragen.
Wir fördern Investitionen in Anlagevermögen, die einer langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen, insbesondere:
Wir fördern Investitionen in Ihre Betriebsmittel, wie zum Beispiel:
Dieser Betriebsmittelbedarf muss in Verbindung mit einer Erweiterung wie zum Beispiel einer Investition stehen oder es muss ein zusätzlicher Unternehmenszweck angestrebt werden. Die Finanzierung dieser Betriebsmittel kann auch der Erschließung eines neuen Geschäftsfeldes beziehungsweise der Markterschließung dienen.
Wer oder was wird nicht gefördert?
Mit dem Brandenburg-Kredit Mezzanine können nicht unterstützt werden:
Die ILB kann keine Investitionsvorhaben mit Fördermitteln begleiten, mit denen vor der Antragstellung begonnen worden ist oder die bereits abgeschlossen sind, sowie Sanierungsfinanzierungen (bei Betriebsmittelfinanzierungen können die Verträge bereits vor Antragsstellung abgeschlossen sein).
Wie wird gefördert?
Finanzierungsinstrument | Nachrangdarlehen |
Finanzierungsanteil | bis zu 100 % |
Darlehensmindest-/-höchstbetrag | 200.000 EUR / 2 Mio. EUR* |
Auszahlungskurs | 100 % |
Laufzeit | bis zu 10 Jahre |
tilgungsfrei | bis zu 5 Jahre |
Zinsbindung | für die Dauer der Darlehenslaufzeit |
Zinssatz | in Abhängigkeit vom Geld- und Kapitalmarkt und im Einklang mit der EU-Referenzsatzmitteilung |
Zinszahlung | vierteljährlich nachträglich |
Tilgung | vierteljährlich nachträglich in gleichen Raten |
Außerplanmäßige Rückzahlung | nach Ablauf von 5 Jahren nach Vollauszahlung ganz oder teilweise unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von 10 Bankarbeitstagen |
* Die Höhe des Nachrangdarlehens soll grundsätzlich das vorhandene wirtschaftliche Eigenkapital nicht übersteigen.
Fördernehmer | Innovative, technologieorientiert kleine Unternehmen (KU) in Brandenburg in der Frühphase |
Förderart | Offene Beteiligung in Kombination mit Nachrangdarlehen |
Förderziel | Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von KU sowie Partizipation an Innovationsprozessen und am Wachstum der regionalen, nationalen und internationalen Märkte |
Fördergegenstand | Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Anlagegüter sowie Betriebsmittel |
Höhe der Zuwendung | max. 1,2 Mio. EURO (offener Beteiligung + Nachrangdarlehen) |
Umfang der Zuwendung | Beteiligung zwischen min. 15 % und max. 49 % am Stamm-/Grundkapital ohne Unternehmensbewertung |
Mehr Informationen zum Programm Frühphasenfinanzierung finden Sie hier.
Fördernehmer | Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Brandenburg |
Förderart | Offene Beteiligung und/oder beteiligungsähnliche Investition |
Förderziel | Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von KU sowie Partizipation an Innovationsprozessen und am Wachstum der regionalen, nationalen und internationalen Märkte |
Fördergegenstand | Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Anlagegüter sowie Betriebsmittel |
Höhe der Förderung | Zwischen 300.000 EURO und 6.400.000 EURO Beteiligung |
Umfang der Förderung | Min. 15 % und max. 49 % Beteiligung am Stamm-/Grundkapital |
Mehr Informationen zum Programm Wachstumsfinanzierung finden Sie hier.