Tailored support
Entrepreneurial commitment is rewarded in Eberswalde: the modernisation, expansion, construction and equipping of business premises are in many cases eligible for funding. Due to the highly complex nature of this issue, a meeting with a member of the Office for Economic Development and Tourism is recommended. Dr. Georg Werdermann's team will provide support in the search for suitable funding programmes and the application process. If you have any questions, please contact Dr. Georg Werdermann (wirtschaft@). eberswalde.de
Initial information about funding can be found by clicking on the links below:
Wer wird gefördert?
Die ILB fördert mit dem Brandenburg-Kredit für den Mittelstand:
Voraussetzung für die Finanzierung ist, dass Sie als Antragsteller seit mindestens 3 Jahren am Markt tätig sind.
Was wird gefördert?
Mit dem Brandenburg-Kredit für den Mittelstand fördert die ILB Investitionen einschließlich der Übernahme von Unternehmen und des Erwerbs einer tätigen Beteiligung unter bestimmten Voraussetzungen sowie Betriebsmittel.
Wer oder was wird nicht gefördert?
Eine Förderung folgender Vorhaben ist nicht möglich:
Wie wird gefördert?
Finanzierungsanteil | bis zu 100 % |
Darlehenshöchstbetrag | Investitionen: maximal 25 Mio. EUR pro Vorhaben Betriebsmittel: maximal 25 Mio. EUR |
Auszahlung | 100 % |
Laufzeit/ tilgungsfreie Jahre | Investitionen: bis zu 5/1, 10/2, 20/3 Betriebsmittel: 2/2 und bis zu 5/1 1 tilgungsfreies Jahr ist obligatorisch |
Zinsbindung | maximal 20 Jahre |
Zinsverbilligung | maximal 10 Jahre um 0,20 % nominal |
Zins- und Tilgungsrhythmus | vierteljährlich nachträglich |
Zinssatz | immer aktuell (siehe "Konditionen für Endkreditnehmer") |
Bereitstellungsprovision | 0,25 % pro Monat beginnend 2 Bankarbeitstage und einen Monat nach Darlehenszusage |
Wer wird gefördert?
Die ILB finanziert mit dem Brandenburg-Kredit Mezzanine:
Was wird gefördert?
Wir finanzieren im Land Brandenburg geplante Vorhaben, die zur Entwicklung oder Erweiterung der Geschäftstätigkeit des antragstellenden Unternehmens beitragen.
Wir fördern Investitionen in Anlagevermögen, die einer langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen, insbesondere:
Wir fördern Investitionen in Ihre Betriebsmittel, wie zum Beispiel:
Dieser Betriebsmittelbedarf muss in Verbindung mit einer Erweiterung wie zum Beispiel einer Investition stehen oder es muss ein zusätzlicher Unternehmenszweck angestrebt werden. Die Finanzierung dieser Betriebsmittel kann auch der Erschließung eines neuen Geschäftsfeldes beziehungsweise der Markterschließung dienen.
Wer oder was wird nicht gefördert?
Mit dem Brandenburg-Kredit Mezzanine können nicht unterstützt werden:
Die ILB kann keine Investitionsvorhaben mit Fördermitteln begleiten, mit denen vor der Antragstellung begonnen worden ist oder die bereits abgeschlossen sind, sowie Sanierungsfinanzierungen (bei Betriebsmittelfinanzierungen können die Verträge bereits vor Antragsstellung abgeschlossen sein).
Wie wird gefördert?
Finanzierungsinstrument | Nachrangdarlehen |
Finanzierungsanteil | bis zu 100 % |
Darlehensmindest-/-höchstbetrag | 200.000 EUR / 2 Mio. EUR* |
Auszahlungskurs | 100 % |
Laufzeit | bis zu 10 Jahre |
tilgungsfrei | bis zu 5 Jahre |
Zinsbindung | für die Dauer der Darlehenslaufzeit |
Zinssatz | in Abhängigkeit vom Geld- und Kapitalmarkt und im Einklang mit der EU-Referenzsatzmitteilung |
Zinszahlung | vierteljährlich nachträglich |
Tilgung | vierteljährlich nachträglich in gleichen Raten |
Außerplanmäßige Rückzahlung | nach Ablauf von 5 Jahren nach Vollauszahlung ganz oder teilweise unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von 10 Bankarbeitstagen |
* Die Höhe des Nachrangdarlehens soll grundsätzlich das vorhandene wirtschaftliche Eigenkapital nicht übersteigen.
Wer wird gefördert?
Wir fördern kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft im Land Brandenburg, die sich vorübergehend in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden. Die Entwicklungschancen und ökonomische Aussichten der Unternehmen müssen positiv sein.
Was wird gefördert?
Zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes der Unternehmen fördern wir die anteilige Finanzierung des Liquiditätsbedarfs.
Wie wird gefördert?
Durch ein Umstrukturierungsdarlehen ermöglichen wir den Unternehmen die Co-Finanzierung des Liquiditätsbedarfs im Rahmen eines vorliegenden Sanierungskonzeptes.
Mit einem Rettungsbeihilfe-Darlehen verschaffen wir den Unternehmen Zeit, die Umstände ihrer Schwierigkeiten zu prüfen und ein angemessenes Sanierungskonzept zu erstellen.
Ist eine außergerichtliche Sanierung nicht mehr möglich, können wir Insolvenzverwaltern im Insolvenzverfahren Massedarlehen zur Verfügung stellen.
Konditionen
Wir fördern in Form von Umstrukturierungsdarlehen mit einer Laufzeit von maximal 5 Jahren zu einem marktüblichen Zinssatz.
Rettungsbeihilfe-Darlehen gewähren wir den Unternehmen mit einer maximalen Laufzeit von 6 Monaten zu einem marktüblichen Zinssatz.
Außerdem können wir Insolvenzverwaltern Massendarlehen zum Zwecke der Umstrukturierung mit einer maximalen Laufzeit von 18 Monaten gewähren.
Wer wird gefördert?
Kleine Unternehmen in Brandenburg
Was wird gefördert?
Die ILB fördert mit dem Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft.
Wie wird gefördert?
Zuschuss
Wer wird gefördert?
Unternehmen in Brandenburg
Was wird gefördert?
Die ILB fördert mit dem Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft.
Wie wird gefördert?
Zuschuss
Wer wird gefördert?
Die Weiterbildungsrichtlinie des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie (MASF) gilt bis 31.12.2014 und fördert die betriebliche Weiterbildung in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie den Bildungsscheck Brandenburg für Beschäftigte.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Weiterbildungsmaßnahmen zur Kompetenzentwicklung in KMU auf Basis dargelegter betrieblicher Qualifikationsbedarfe mit mindestens 500 EUR pro Antrag und bis zu 3.000 EUR pro Teilnehmendem und Antrag.
Eine Förderung kann zweimal pro Kalenderjahr erfolgen. Antragstellungen sind bis einschließlich 31.12.2014 möglich. Die Bildungsmaßnahme muss spätestens am 31.03.2015 beendet sein.
Wie wird gefördert?
Die beteiligten KMU müssen mindestens 30 % zu den Ausgaben der Weiterbildung/en (Kurs- und Prüfungsgebühren) beisteuern. KMU können einen Dritten mit der Beantragung und Organisation der Weiterbildung/en beauftragen. Dabei müssen die Bedarfe von mindestens 5 und maximal 20 Unternehmen pro Antrag gebündelt werden. Die zu fördernden Weiterbildungen dürfen dabei nicht von den antragstellenden Dritten selbst durchgeführt werden!
Die Landesagentur für Struktur und Arbeit (LASA) hat für Unternehmen verschiedenste Angebote im Bereich der qualifizierten Ausbildung im Verbundsystem im Angebot. Für detaillierte Informationen folgen Sie bitte den jeweiligen Links.
Wer wird gefördert?
Antragsteller und Zuwendungsempfänger sind privatrechtlich organisierte Unternehmen, die eine Betriebsstätte im Land Brandenburg unterhalten. Die Online-Anträge sind über das LASA Portal spätestens einen Tag vor Abschluss (Unterzeichnung) des Arbeitsvertrages an die LASA Brandenburg GmbH zu richten. Anträge können bis zum 30.09.2014 gestellt werden. Letzter Einstellungstermin ist der 01.10.2014.
Wer wird nicht gefördert?
Die Förderung wird als De minimis-Beihilfe im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 gewährt. Deswegen sind Unternehmen ausgeschlossen, die in folgenden Bereichen tätig sind:
Was wird gefördert?
Ziel ist es, arbeitslose Ältere ab 50 Jahre sowie arbeitslose Alleinerziehende, deren Kinder das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, durch die Gewährung eines Lohnkostenzuschusses zu fördern, um ihnen einen Wiedereinstieg in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu ermöglichen.
Wie wird gefördert?
Zuwendungsfähig sind 120 % der Ausgaben für das Arbeitnehmer-Brutto der zuvor arbeitslosen Älteren ab 50 Jahren und arbeitslosen Alleinerziehenden. Als arbeitslos gelten Personen, wenn sie die Tatbestandsvoraussetzungen nach § 16 Absatz 1 SGB III erfüllen. Der Lohnkostenzuschuss kann bis maximal 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen, höchstens jedoch 2.500 Euro je eingestellter Person und Monat. Der Arbeitgeber muss sich mit mindestens 25 % von 120 % des Arbeitnehmer-Bruttos beteiligen. Die Förderdauer beträgt mindestens sechs und maximal zwölf Monate.
Wer wird gefördert?
Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU)
Was wird gefördert?
Die Förderung zielt darauf ab, die frühzeitige Gewinnung und Bindung von hochqualifizierten Nachwuchsfachkräften bereits während des Studiums an Brandenburgische KMU zu unterstützen, diese damit im Land zu halten und zusätzlich durch den frühzeitigen Wissenstransfer niedrigschwellig betriebliche Innovationen und Wachstum zu begünstigen.
Wie wird gefördert
### Achtung: momentan nicht aktuell – Antragsschluss war am 28.02.2014 ###
Wer wird gefördert?
Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU)
Was wird gefördert?
Die Förderung zielt darauf ab, die Beschäftigungsaufnahme von hochqualifizierten Nachwuchsfachkräften in KMU zu unterstützen, diese damit im Land zu halten und durch den Wissenstransfer betriebliche Innovationen und Wachstum zu begünstigen.
Gefördert wird die Beschäftigung von maximal zwei neu in KMU einzustellenden Absolventinnen/Absolventen einer Hochschule bzw. einer geregelten beruflichen Aufstiegsfortbildung (Meister, Techniker, Fachwirte und gleichgestellte Abschlüsse) als Innovationsassistentin bzw. Innovationsassistent. Dabei ist ein monatliches Vollzeit-Arbeitnehmerbruttoeinkommen in Höhe von mindestens 2.200 Euro vertraglich zu vereinbaren (pro Jahr 26.400 Euro).
Wie wird gefördert?
Die Förderung beträgt maximal 60 % des Arbeitnehmer-Bruttogehaltes der Innovationsassistentin bzw. des Innovationsassistenten. Sonderzahlungen sind nicht förderfähig. Es wird höchstens ein Zuschuss in Höhe von 20.000 Euro pro Person und Jahr für einen Zeitraum von mindestens einem bis zu zwei Jahren gewährt.
Wer wird gefördert?
Was wird gefördert?
Ziel ist die Verbesserung des Zugangs in Beschäftigung sowie die nachhaltige Eingliederung von arbeitslosen Jugendlichen – insbesondere jungen Frauen – in den Arbeitsmarkt auf ausbildungsadäquate Arbeitsplätze.
Förderfähig sind Personal- und Sachausgaben der Projektträger im Rahmen der Beratung/ Projektsteuerung und Qualifizierung während der gesamten Projektlaufzeit.