Anpassung der Gebührensätze für Gewerbeanliegen

Aufgrund der Erhöhungen der Gebührensätze durch das Wirtschaftsministerium des Landes Brandenburg werden die Gebührensätze im Bereich Gewerbe ab dem 01.09.2023 ebenfalls angehoben. Die Erhöhung gilt insbesondere für Gewerbeanmeldungen und –ummeldungen. Neu ist auch, dass die Gewerbeabmeldung gebührenpflichtig sein wird. Von der Gebührenanhebung sind auch alle

Gewerbeerlaubnisse betroffen. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte das SG Gewerbe der Stadt Eberswalde.